Der Naturschutzbeirat des Landkreises Gießen

Seit der Neuberufung des NRB im Jahr 2016 ist der Vorsitzende

Dr. Achim Zedler

Der NABU-Kreisverband wird im NBR vertreten durch
  • Dr. Achim Zedler
  • Martin Wenisch (Stellvertreter)


  • Desweiteren sind:

  • Dietmar Jürgens (Kreisbeauftragter für Vogelschutz)
  • Hans-Erich Wissner (Stellvertreter) - Ehrenvorsitzender NABU Kreisverband Gießen

  • Mitglieder im NBR


    In Hessen sind Naturschutzbeiräte als unabhängige Gremien mit ausschließlich Beratungsfunktionen bei der obersten und den unteren Naturschutzbehörden eingerichtet ($22 HENatG). Sie sind von der Naturschutzbehörde, bei der sie gebildet sind, über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten. Das Beteiligungsverfahren umfasst u. a.;

  • Beratung der obersten und unteren Naturschutzbehörden
  • Die Behörde unterrichtet über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, insbesondere über die Vorbereitung von Rechtsverordnungen, Planungen und Planfeststellungen, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt sowie für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutende Vorgänge, bei denen die untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.

  • Mit der Verordnung über die Naturschutzbeiräte wurden nähere Regelungen zur Berufung der Naturschutzbeiräte und Abwicklung der Beteiligungsverfahren getroffen.
    Die Hessische Landesregierung legt gro&szig;en Wert auf den Sachverstand der in Hessen ansässigen Naturschutzverbände und ausgewiesenen Experten und bezieht diese frühzeitig in Planungen und Vorhaben ein. Sie sucht den Dialog mit den Sachverständigen vor Ort. Der amtliche Naturschutz profitiert in großem Umfang von den ehrenamtlichen Naturschützern in Hessen.
    Der Landesnaturschutzbeirat besteht aus maximal zwölf Mitgliedern. Vertreten sind die acht in Hessen anerkannten Naturschutzverbände. Die weiteren vier Mitglieder wurden von Amts wegen berufen. Voraussetzung für die Neuberufung ist, dass die Person über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landespflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen verfügt und seit mindestens zwei Jahren in Hessen lebt oder durch andere Umstände ortskundig sowie nicht in einem anderen Naturschutzbereit Mitglied ist. Fernen hat der Beirat selbst die Möglichkeit Beauftragte zu berufen.